RA Steffen Graf, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

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30.05.2008 - Alter: 2 Jahre

Verwendung von Kindersitzen

Von: Steffen Graf, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vorschrift und Prüfnorm von Kindersitzen

Kindersitze ohne die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 dürfen seit 8.4.08 in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Dies betrifft im wesentlichen Kindersitze aus der Zeit vor 1995. Grundsätzlich gilt: Kinder bis 12 Jahre die kleiner als 1,50 Meter sind unterliegen der Kindersicherungspflicht ausnahmslos- also auch, wenn aus Gefälligkeit einfach nur kurz ein Kind mitgenommen wird. Kinder über 12 Jahre oder auch größer als 1,50 Meter müssen den regulären Sicherheitsgurt anlegen !

Steffen Graf

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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