RA Steffen Graf, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

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14.08.2009 - Alter: 1 Jahre

Bußgeld in Österreich

Von: Steffen Graf, Fachanwalt für Verkehrsrecht

... nicht immer müssen Sie bei Wohnsitz in D zahlen !

Anonymverfügungen und Ersatzmautforderungen sind nur zwei der Besonderheiten im österreichischen Verkehrsrecht.

Grundsätzlich droht bei rechtskräftigen Entscheidungen Österreichs die Vollstreckung auch zu Hause in Deutschland.

Aber: Der Halter eines Fahrzeugs ist nach unserem Rechtsverständnis nicht verpflichtet, den Fahrer zum Zeitpunkt einer angeblichen Übertretung zu benennen.  Gar eine Halterhaftung für den Fahrer kennen wir in D nur bei Parkverstössen.

Wir empfehlen, auf Anonymverfügungen zunächst nicht zu antworten, gegen die nachfolgende Strafverfügung gegen den Halter Rechtsmittel zu ergreifen (Einspruch).

Vorsicht "Mautpreller" - also alle, die das Pickerl nicht oder nicht richtig anbringen oder wenn es abgelaufen ist:  Die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG kontrolliert gezielt mit fototechnischer Überwachung an entsprechenden Brücken über der Fahrbahn. Es fällt eine hohe Ersatzmaut an, die bei Nichtbegleichung astronomische Höhen in der nachfolgenden Strafverfügung nach sich ziehen kann. Bei eindeutigem Verstoß ist daher Zahlung überlegenswert- für regelmäßige Besucher unseres Nachbarlands ohnehin empfehlenswert. Es droht aber auch die Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen in Deutschland ! 

Steffen Graf

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC-Vertragsanwalt


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