Unfall im Ausland
Regulierung auch von zu Hause aus möglich !
Ärgerlich genug, wenn die schönsten Tage des Jahres etwa mit einem Unfall enden.
Doch ist die Geltendmachung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche auch bei ausländischen Beteiligten aus der EU wesentlich einfacher geworden.
Jeder ausländische Versicherer muss in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten benennen, bei dem von zu Hause aus Ansprüche in Deutschland angemeldet werden können.
Lediglich inhaltlich richten sich die Ansprüche nach dem Recht des Unfallorts.
Wird nicht oder nicht ausreichend reguliert, kann der Geschädigte die ausländische Versicherung an seinem Wohnort in Deutschland ! auch verklagen.
Es ist also nicht erforderlich, die Regulierung ins Ausland zu geben - mit oft langwieriger und im Ergebnis unsicherer Abwicklung- ungeachtet etwaiger Kommunikationsschwierigkeiten.
Steffen Graf
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt

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