Geschwindigkeitsmessungen PoliScan Speed unzureichend
Freispruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Messverfahren Vitronic PoliScan Speed ?
Nicht nur Anwälte und Sachverständige erheben rechtsstaatliche Bedenken an der Verwertung von Meßergebnissen des Geschwindigkeitsmessverfahrens PoliScan Speed der Fa. Vitronic durch Polizei und Ordnungsämter. Jedenfalls dann, wenn sich der Betroffene nicht alws Einzelfahrzeug der Messstelle genähert hat, wie beispielsweise auf mehrspurigen Autobahnen und Schnellstrassen.
Zunächst haben auch einige Bußgeldrichter - im Ergebnis mit überzeugender Begründung - Beschuldigte vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen. Oder das Verfahren wurde jedenfalls mit anwaltlicher Hilfe eingestellt.
Der Hersteller Vitronic gewährt auch dem gerichtlich bestellten Sachverständigen keine Einsicht in das Verfahren, insbesondere die Software.
Damit ist der erhobene Vorwurf nachträglich nicht überprüfbar !
Bedenken sind durchaus auch an der Messsicherheit gerechtfertigt. Sachverständige haben bereits Mängel festgestellt. Das System unterscheidet teilweise nicht die Fahrspur. Auch bei der Unterscheidung von PKW und LKW soll es Probleme gegegben haben.
Bei jedweden Bußgeldbescheiden auf Basis des bezeichneten Meßverfahrens ist daher EINSPRUCH zu prüfen !
Allerdings hat das OLG Stuttgart zuletzt im Gegensatz zu OLG Karlsruhe das Messverfahren gar als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht aus.

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